Die Dos and Don’ts der Fahrradbeleuchtung

In diesen Tagen kurz vor dem Höhepunkt der dunklen Jahreszeit hatte ich auf Twitter mal wieder eine Diskussion mit jemandem der blinkender Beleuchtung von Radfahrenden das Wort redete.

Gut dachte ich mir, dann schreibe ich doch mal auf was man als Radfahrender bei der Beleuchtung so alles falsch machen kann, denn das ist erstaunlich viel. Erstaunlich häufig findet man auf Twitter auch Menschen die nicht StVO konformer bzw. zumindest grenzwertiger Beleuchtung das Wort reden.

Die Dos

Bei Dunkelheit oder an dunklen Tagen sollte man sein Fahrrad nur mit Beleuchtung nutzen

Zusätzlich sollte man dezent reflektierende Kleidung tragen, die insbesondere dann sichtbarer macht, wenn man angestrahlt wird. Ein Beispiel sind Leuchtstreifen an der Jacke oder reflektierendes Garn.

Optional ist auch ein zusätzliches Fernlicht mit dem man entgegenkommende Autofahrer darauf hinweisen kann dass sie ihres noch eingeschaltet haben praktisch. Insbesondere, wenn man häufig auf Landstraßen unterwegs ist.

Die Don’ts

Selbstverständlich sollte man nie mit einem unbeleuchteten Rad herumfahren!

Diese Aussage ist wohl so ziemlich als Einzige relativ unumstritten. Beim Versuch sich und ihr Rad zu beleuchten schießen dann aber viele weit über das Ziel hinaus.

Völlig unverständlich finde ich zu hoch eingestellte LED-Scheinwerfer, deren Lichtstrahl nie auf den Boden trifft. Gerade auf dunklen Wegen blenden diese entgegenkommende Radfahrer häufig stark.

Deshalb den normalen Frontscheinwerfer immer so einstellen, dass er nach einigen Metern auf den Boden trifft!

Damit sieht man übrigens auch selbst mehr als mit einem geradeaus eingestellten Licht. Für das optional montierte Fernlicht gilt das natürlich nicht. In diesem Fall denke ich, dass das Problem meist nur aus Unkenntnis existiert.

Bei denjenigen, die jedoch zusätzlich ihren Körper, Rucksack oder Helm beleuchten muss man hingegen davon ausgehen das dies bewusst erfolgt und somit als unerwünschte Nebenwirkung andere Radfahrende belästigt oder gar gefährdet.

Die StVO verbietet aus guten Grund dauerhaft blinkende Beleuchtung von Fahrzeugen. Das gilt natürlich auch für Fahrräder. Diese ist Einsatzfahrzeugen vorbehalten unter anderem deshalb weil diese den Blick der Menschen besonders auf sich zieht.

Die Beleuchtung der Menschen selbst an Kleidung, Stirn, Helm oder Rucksack unterliegt hingegen nicht der StVO, hat aber natürlich die selben Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer wie die fest am Rad montierte.

Ein Workaround der deshalb häufig angewandt wird um sich als Radfahrender trotzdem mit (eigentlich von der StVO verbotener) blinkender Beleuchtung auszustatten.

Diese belästigt jedoch andere oder gefährdet diese im Extremfall sogar.

Deshalb halte ich es für ein Gebot der Fairness keine Blinklichter zu verwenden!

Auch wenn es individuell sicher stark unterschiedlich ist wie sehr man in seiner Wahrnehmung der Umgebung von Vorausfahrenden mit solcher Beleuchtung beeinträchtigt wird, der vermeintliche Zugewinn an eigener Sicherheit geht immer mit einem Verlust der Sicherheit anderer einher.

Auch Helm oder Stirnlampen haben wie ich finde im Radverkehr nichts verloren, denn sie blenden vor allem auf dunklen Wegen immer den Begegnungsverkehr und werden nahezu nie in ihrer harmlosen Form als zuschaltbares Fernlicht eingesetzt sondern brennen dauerhaft.

Langer Rede kurzer Sinn, ich stehe zusätzlicher Beleuchtung, die nicht am Rad selbst montiert ist sehr kritisch gegenüber. Im Einzelfall kann ein zusätzliches dauerhaft leuchtendes Rücklicht an Rucksack Helm oder Jacke die eigene Sichtbarkeit erhöhen ohne andere zu beeinträchtigen. Auf mehr als das sollte man aus meiner Sicht jedoch aus Fairness den Anderen gegenüber immer verzichten.

Ich halte übrigens auch den Einsatz von Warnwesten im normalen Radverkehr aus ganz ähnlichen Gründen für wenig zielführend auch wenn dadurch Dritte in der Regel nicht unmittelbar belästigt werden. Sollten Radwege wirklich das Tragen von Warnwesten erfordern, dann gilt es diese schnellstmöglich in einen brauchbaren Zustand zu versetzen.

Transparenzhinweis: Ich selbst verwende ein Rad mit StVO konformer Beleuchtung die von einem Nabendynamo gespeist wird und nahezu immer leuchtet. An meiner Kleidung habe ich nur wenige dezente reflektierende Streifen, die mich sichtbarer machen wenn ich angestrahlt werde. Ein zuschaltbares Fernlicht besitze ich (noch) nicht.

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