GR-Wanderwege und der Trademark Wahnsinn

Nops OSM basierte Reit- und Wanderkarte ist neben der Openpistemap eine meiner Lieblingskarten auf Openstreetmap Basis.

Eine vergleichbare Karte (auf Basis proprietärer Daten) gibt es im ganzen Web nicht. Es gibt lediglich einige ähnliche Karten, die ebenfalls OSM basiert sind.

Wegverlauf GR20

Quelle: Wikipedia

Beim Browsen in der Karte ist mir die Tage aufgefallen, dass der berühmte Wanderweg GR20 auf Korsika dort nicht erscheint obwohl er als Relation 101692 bereits im Jahre 2009 erfasst wurde.

Die technischen die administrativen Gründe für dieses Problem sind selbstverständlich lösbar und der Weg könnte also demnächst auf der Karte erscheinen…

Könnte erscheinen, denn meine Frage nach den Fehlen des Weges auf der deutschen OSM Mailingliste führte zu einem Hinweis der mich ratlos und ehrlich gesagt auch wütend macht!

Sowohl die Abkürzung GR (französisch für Grande Randonnée) als auch die zugehörigen Farbmarkierungen sind eingetragene Marken des französischen Wandervereins.

Das wiederum bedeutet nach meinem naiven Verständnis, dass wir die Wege zwar selbstverständlich erfassen dürfen, diese aber weder als GR bezeichnen noch mit den korrekten Farbmarkierungen versehen dürfen. Keine Ahnung ob diese Annahme korrekt ist (IANAL).

Was tun sprach Zeus? Keiner von uns hat wohl ausreichende Kenntnis des Markenrechts um uns (am besten rechtsverbindliche) Auskunft geben zu können.

Fakt ist, dass eine Karte mit einer falschen Bezeichnung für einen Wanderweg und mit falscher Markierung erhebliche Verunsicherung erzeugen dürfte 🙁

4 Gedanken zu „GR-Wanderwege und der Trademark Wahnsinn“

  1. GR ist
    – Landeskennzeichen Griechenland
    – Topleveldomain Griechenland
    – Autokennzeichen Kanton Graubünden (Schweiz)
    – etc etc

    Aber sicher nichts was ein Wanderverein „schützen“ könnte.

    GR20 bleibt GR20

  2. Hat jemand schon mal probiert den Wanderverein zu kontaktieren? Vielleicht haben die ganz andere Absichten mit dem Copyright als OSM auszusperren?

  3. Moin,
    so wie ich das ganze verstehe geht es ja beim Markenschutzt darum, das nicht jemand ein neues Auto „VW Golf“ nennt, und man dann nicht mehr unterscheiden kann, welcher Golf gemeint ist. Also kann der Wanderverein vermutlich „GR“ schützen, wenn es noch gar keinen anderen Wanderweg gibt, der so heißt. Eine Autozeitung darf IMHO über den „VW Golf“ berichten und muss dabei halt nur sicherstellen, das sie die Autos nicht verwechselt. In sofern gibt es auch IMHO kein Problem damit, wenn jemand den Wanderweg auf der Reit und Wanderkarte einträgt, solange sichergestellt ist, das wir den richtigen Weg eingezeichnet haben und keine Fälschung. Das Markenrecht gilt IMHO auch nur zwischen Wettbewerbern. OSM wird dem Wanderverein ja wohl kaum Wettbewerb machen wollen. Aber ich bin kein Jurist!

    Gruß
    Sven

Kommentare sind geschlossen.